Zuständigkeitsbereich

Verbindliche Informationen über das Working Holiday Visum bekommt ihr nur bei der für euch zuständigen Behörde. Doch an welche Abteilung der koreanischen Botschaft soll ich mich wenden? Das hängt davon ab, in welchem Bundesland ihr wohnt bzw. gemeldet seid. Der Zuständigkeitsbereich der koreanischen Botschaft ist in vier Bereiche aufgeteilt. Hier findet ihr die zuständige Behörde und deren Adresse und Telefonnummer sowie Email Adresse.

Norden

Bremen, Hamburg, Niedersachen und Schleswig-Holstein

Generalkonsulat der Republik Korea
Kaiser-Wilhelm-Str. 9 (3.OG)
20355 Hamburg

Tel: 040-650677600
Mail: gkhamburg@mofat.go.kr

Süden

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen

Generalkonsulat der Republik Korea
Lyoner Str. 34
60528 Frankfurt am Main

Tel: 069-9567520
Mail: gk-frankfurt@mofat.go.kr

Osten

Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Botschaft der Republik Korea
Konsularabteilung
Stülerstr. 8-10
10787 Berlin

Tel: 030-26065-432/3/4
Mail: cons-ge@mofat.go.kr

Westen

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Außenstelle der Botschaft der Republik Korea
Mittelstr. 43
53175 Bonn

Tel: 0228-943790
Mail: bonninfo@koreabn.de

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